Aufsichtsrat

Was ist der Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat in einem Unternehmen ist hauptsächlich für die Kontrolle und Überwachung des Vorstandes zuständig und trifft in diesem Zusammenhang wichtige Entscheidungen. Als Innenorgan zählt er zu der internen Corporate Governance. Die genaue Zusammensetzung der Satzung ist durch entsprechende Gesetze klar geregelt. Der Aufsichtsrat hat unter anderem die Möglichkeit Beschlüsse des Vorstandes von seiner Zustimmung abhängig zu machen, was in § 114 Abs. 4 geregelt ist. Aufsichtsratsmitglieder unterliegen zudem der Verschwiegenheitspflicht, sowie der Treue- und Sorgfaltspflicht.

Erfahre in diesem Artikel außerdem was das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) ist, was der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss zu tun hat, wie es um die Vergütung und Sitzungsgelder steht und wie wichtig Hauptversammlungsbeschlüsse für den Aufsichtsrat sind!

Aufsichtsrat-Aktien-Definition-Einleitungsbild
Aufsichtsrat-Aktien-Definition-Titelbild

Inhaltsverzeichnis Aufsichtsrat

Was ist ein Aufsichtsrat leicht erklärt?

Zusammen mit der Hauptversammlung und dem Vorstand, gehört der Aufsichtsrat zu den drei Organen einer Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat in einem Unternehmen ist verantwortlich für die Kontrolle und Überwachung des Vorstandes und der Geschäftsführung (beispielsweise einer Genossenschaft) und führt teilweise auch die Beratung des Vorstandes durch. Als Innenorgan zählt der zu der internen Corporate Governance. Darüber hinaus kümmert er sich um bestimmte “organisatorische” Dinge wie die Kündigung oder Anstellungsverträge von Vorstandsmitgliedern. Bei bestimmten Geschäften benötigt der Vorstand zudem die Zustimmung vom Aufsichtsrat, bspw. wenn das Unternehmen einen Kredit von nennenswerter Größe beantragt. Auf die genauen Aufgaben des Aufsichtsrats werden wir allerdings noch im weiteren Verlauf eingehen. Der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft muss innerhalb eines Kalenderjahres mindestens zwei Sitzungen abhalten. 

Wenn man außerdem mal einen Geschäftsbericht eines Konzerns durchgesehen hat, dann ist hier auch eine Prüfung des Aufsichtsrats enthalten. Bei jeder vollumfänglichen Aktienanalyse, die vor einem Investment unbedingt angefertigt werden sollte, ist es deshalb nützlich immer auch den Statements der Aufsichtsräte Aufmerksamkeit zu schenken. Sie haben häufig tiefe Einblicke in das Unternehmen und können die Situation gut einschätzen. Aus diesem Grund beruft dieses Konzernorgan auch eine Hauptversammlung ein, wenn das Unternehmenswohl in irgendeiner Art und Weise gefährdet ist. Der Aufsichtsrat hat also eine immens wichtige Kontroll- und Überwachungsfunktion und aus diesem Grund ist seine Rolle auch essenziell um bspw. sicherzustellen, dass der Vorstand nicht im Eigeninteresse, sondern im Interesse des Unternehmens handelt.

Was sind die Aufgaben des Aufsichtsrats?

Einleitung

Bereits in der Einführung, was der Aufsichtsrat überhaupt ist, gingen wir auf einzelne Bestandteile der Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder ein, wollen dieses Thema allerdings noch ausführlicher aufgreifen. Klar sollte sein, dass beispielsweise der Vorsitzende des Kontrollgremiums hierbei eine besonders wichtige Rolle einnimmt. Üblicherweise wird in der Satzung die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen von Aufsichtsratsmitgliedern vorgesehen, um Beschlüsse zu fassen. Die Aufgaben und Rechte des Aufsichtsratsmitglieder sind in § 111 AktG (Aktiengesetz) festgehalten. 

Bestellung der Vorstandsmitglieder

Vertreter und Vorsitzende des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat auserwählt und ernannt, weshalb eine der Hauptaufgaben die Bestellung der Vorstandsmitglieder sind. Hierzu überprüft er ggf. die Qualifikationen der möglichen Vorstandsmitglieder, die diese Tätigkeit ausüben wollen. Die Bestellung und Ernennung neuer Vertreter des Vorstandes erfolgt in aller Regel in einer entsprechenden Aufsichtsratssitzung. Gemäß § 84 AktG Abs. 1 ist es dem Aufsichtsrat gestattet die Vorstandsmitglieder in den entsprechenden Sitzungen für höchstens 5 Jahre zu bestellen. 

Überwachung des Vorstandes

Die Grundaufgabe und Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist es den Vorstand / Geschäftsführer in seiner Tätigkeit zu überwachen. Hierzu kann dieser beispielsweise Maßnahmen der Geschäftsführung von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 AktG / Aktiengesetz). Wichtig zu wissen ist ebenso, dass die Überwachung des Vorstandes von den Aufsichtsratsmitgliedern stets nach dem Interesse der Anteilseigner erfolgt und hiernach ausgerichtet wird. Zur Überwachung zählen allerdings auch Aufgabenbereiche der Beratung, bis hin zur Klage gegen die Geschäftsführung aufgrund von Pflichtverletzungen u. Ä. In vielen Fällen unterstützt der Aufsichtsrat die Geschäftsführung auch bei seinen Tätigkeiten.

Weitere Aufgaben 

  • Einberufung einer Hauptversammlung (sofern im Interesse der Gesellschaft) 
  • Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes der Gesellschaft (§ 171 Aktiengesetz
  • Einsicht in Büchern und Schriften der Gesellschaft (§ 111 Abs. 1 AktG)
  • Einsicht in Vermögensgegenstände der Gesellschaft 
Bei der Wahrnehmung seiner Prüfungsfunktion wird der Aufsichtsrat vom Abschlussprüfer unterstützt. Gleichzeitig hat dieser die Möglichkeit an den Abschlussprüfer Prüfungsschwerpunkte zu adressieren. 
Kostenlose Aktien-Updates 📈

Wenn du gute Chancen bei Aktien nicht verpassen willst, dann trete unserem kostenlosen Telegram-Kanal bei. Wenn beispielsweise eine Aktie crasht, geben wir euch hier ein detailliertes Update und schätzen die aktuelle Lage für euch ein. Mit dabei waren bspw. schon PayPal, Walgreens Boots Alliance, Coca-Cola, Nike, Bayer, Alphabet und viele mehr. 

In unserem Telegram-Kanal findest du außerdem bereits mehrere kostenlose Bewertungsszenarien, die in der Form sonst nur in unseren Aktienanalysen exklusiv für Mitglieder zu finden sind!

Welche Pflichten hat der Aufsichtsrat?

Einleitung 

Neben den genannten Aufgaben, bei denen es um wichtige Entscheidungen und Beschlüsse geht, muss der Aufsichtsrat, bzw. seine Mitglieder auch eine Reihe von Pflichten beachten und stets erfüllen. Dies gilt für alle Beteiligten, die einer Aufsichtsratstätigkeit nachgehen, ebenso für den Aufsichtsratsvorsitzenden, wie auch die anderen Mitglieder der Satzung. 

Treuepflicht

Eine der wichtigsten Vorgaben ist die Treuepflicht für all diejenigen, die einer Aufsichtsratstätigkeit nachgehen. Dies bedeutet nichts anderes als die Verpflichtung zum Wohle des Unternehmens und der Anteilseigner zu handeln und vor allem persönliche Interessen zurückzustellen. Dem Konzern gegenüber haben sie stets treu zu sein, was in dem Begriff “Treuepflicht” schon ausgesagt wird. 

Verschwiegenheitspflicht

Mitglieder des Aufsichtsrates haben über Geheimnisse im Bezug auf Betrieb und Gesellschaft zu schweigen und dürfen entsprechende Informationen nicht verbreiten. Neben der Treuepflicht ist auch die Verschwiegenheitspflicht eine der ausschlaggebendsten Pflichten der Mitglieder.

Sorgfaltspflicht

Alle Tätigkeiten müssen vom Aufsichtsrat stets sorgfältig ausgeübt werden. Gerade die Überwachungsfunktion soll hierbei besonders sorgfältig ausgeübt werden. In diesen Punkt spielt ebenso ein Teil der Treuepflicht mit rein, nämlich die Verpflichtung im Interesse des Unternehmens und den Anteilseignern zu handeln. 

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Sofern, beispielsweise aufgrund einer zu geringen Mitarbeiteranzahl, keine Mitbestimmungsgesetze gelten, so besteht der Aufsichtsrat lediglich aus Anteilseignern. Ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern müssen unter den Mitgliedern allerdings auch Arbeitnehmervertreter sitzen, um eine Mitbestimmung zu ermöglichen.

Was ist das Mitbestimmungsgesetz? (MitbestG)

In unserem ersten Abschnitt zur Zusammensetzung des Aufsichtsrat fiel bereits der Begriff Mitbestimmungsgesetz (MitbestG). Hierbei handelt es sich um ein Gesetz zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Je nach Rechtsform und teilweise auch Industrie, unterscheidet sich die genaue Zusammensetzung des Aufsichtsrat nach dem MitbestG.

Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)

Liegt als Rechtsform eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH (Gewerbe mit beschränkter Haftung) oder Genossenschaft vor, die in der Regel mehr als 500 aber bis zu 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen, so hat der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer (Arbeitnehmervertreter) und zwei Drittel Anteilseignern zu bestehen. Sofern die Arbeitnehmeranzahl bei Genossenschaften usw. bei unter 500 ist, so besagt das DrittelbG, dass der Aufsichtsrat ausschließlich aus Anteilseignern besteht und Arbeitnehmer keinen entsprechenden Anspruch haben. Genaue Regelungen sind unter anderem im GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) nachzuvollziehen. Im GmbHG steht unter anderen in § 52, dass für eine GmbH kein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Mitbestimmungsgesetz 

Übertrifft die Anzahl der Mitarbeiter 2000, so muss der Aufsichtsrat zu fünfzig Prozent aus Anteilseignern und fünfzig Prozent aus Arbeitnehmervertretern bestehen. Die Anteilseigner haben hierbei allerdings Anspruch auf den Aufsichtsratsvorsitzenden, der bei Abstimmungen der Satzung eine Doppelstimme besitzt. 

Ausschüsse 

Unter anderem wenn es um die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates geht, nehmen Ausschüsse eine wichtige Rolle ein. So werden in der Regel Beschlussfassungen von diesen vorbereitet und teilweise auch eine Empfehlung ausgesprochen, wie der Aufsichtsrat handeln sollte. Gerade bei dem Rechenlegungsprozess nimmt der Prüfungsausschuss eine wichtige Rolle ein. Ein solcher Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates überwacht zudem das Risikomanagement des Aufsichtsrat und zählt zu dem Gesamtaufsichtsrat. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist beispielsweise zugleich auch Mitglied des Ausschusses vom Personal / Personalausschuss. 

Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft 

Gerade die Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft ist für uns als Aktieninvestoren besonders interessant. Sofern das Grundkapital des Konzerns bei bis zu 1,50 Mio. EUR liegt, so sind höchstens neun Mitglieder zulässig. Sofern das Grundkapital höher als 1,50 Mio. EUR ist, sind höchstens 15 Personen im Aufsichtsrat zulässig. Ab einem Grundkapital von mehr als 10,00 Mio. EUR kann der Aufsichtsrat maximal 21 Mitglieder umfassen. 

Wie hoch ist die Vergütung des Aufsichtsrats? (Aufsichtsratsvergütung)

Auch die Aufsichtsratsvergütung ist aus unserer Sicht ein sehr spannendes Thema im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrat, weshalb wir nun auf das Vergütungssystem eingehen werden. 

Das Vergütungssystem besagt, dass Aufsichtsratsmitglieder eine Vergütung für ihre Tätigkeit bekommen können, welche von der Satzung festgelegt (Satzungsregelung) -oder durch eine Zustimmung der Hauptversammlung bewilligt wird (vgl. Hauptversammlungsbeschluss). Bei Aktiengesellschaften wird die Vergütung durch die Hauptversammlung festgelegt und im Rahmen von einem Hauptversammlungsbeschluss für das entsprechende Geschäftsjahr genehmigt. Ohne entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss oder Satzungsregelung gibt es für den Aufsichtsrat kein Gehalt.

Die Höhe der Vergütung und auch das Vergütungssystem selbst ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und kann sich ebenso im Hinblick auf Vergütungsbestandteile anders gestalten. So kann eines der Vergütungsbestandteile beispielsweise ein Festgehalt sein. Aber auch eine Gewinnbeteiligung zum Zeitpunkt der Beendigung eines Geschäftsjahres des Konzerns oder entsprechende Sitzungsgelder (Vergütung entsprechend pro Sitzung) sind verbreitet. Generell gilt jedoch, dass je größer das Unternehmen ist, desto größer ist auch die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats. Gerade Aufsichtsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter bekommen in der Regel ein weitaus höheres Gehalt, bzw. eine höhere Vergütung als die anderen Aufsichtsratsmitglieder. Dies liegt daran, dass der Vorsitzende sowie entsprechende Stellvertreter eine höhere Verantwortung tragen. 

Was an der nachfolgend gezeigten Grafik ebenso auffällig ist, ist die Tatsache, dass die Gesamtvergütung in Deutschland gerade bei DAX-Konzernen wesentlich höher ist. So betrug der Schnitt der Gesamtvergütung bei nicht börsengelisteten Konzernen im Jahr 2015 etwa 14,00 Tsd. EUR und bei DAX-Konzernen im selben Jahr durchschnittlich 157,00 Tsd. EUR pro Kopf, was in der Mehrheit ein beachtlicher Unterschied ist. 

Im Aufsichtsrat von einem Konzern sitzen oft bekannte Vertreter aus der Branche bzw. generell von anderen Unternehmen. Es kommt deshalb nicht selten vor, dass ein CEO einer Aktiengesellschaft zugleich auch Teil des Kontrollgremiums von einem weiteren Konzern ist. Darüber hinaus haben aus naheliegenden Gründen speziell die Großaktionäre ein hohes Interesse daran selbst einen Aufsichtsrat zu stellen – dieser ist teilweise näher am Geschehen als die Aktionäre selbst und die Eigentümer können so sicherstellen, dass generell auch wirklich im Sinne des Unternehmens gehandelt wird.

Bei VW ist Qatar bspw. ein Großaktionär und nimmt zudem gleich zwei Plätze innerhalb des Aufsichtsrats ein. Mit Julia Willie Hamburg ist darüber hinaus auch die Kultusministerin vom Land Niedersachsen Teil des Aufsichtsrats, denn auch das Land Niedersachsen ist ein bedeutender Aktionär bei VW.

Wenn du dich für Volkswagen und ein Investment in die VW Aktie interessierst, dann schau dir am unsere Analyse an. Hier gehen wir auf sämtliche Details, Chancen und Risiken, die Bewertung und mehr ein:

Autor dieses Lexikon-Artikels

Weitere Lexikon-Artikel

Transparenzhinweis und Haftungsausschluss:
Die Autoren haben diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, können die Richtigkeit der angegebenen Informationen und Daten aber nicht garantieren. Es findet keinerlei Anlageberatung durch “Wir Lieben Aktien”, oder durch einen für “Wir Lieben Aktien” tätigen Autor statt. Dieser Beitrag soll eine journalistische Publikation darstellen und dient ausschließlich Informationszwecken. Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Börsengeschäfte sind mit erheblichen Risiken verbunden. Wer an den Finanz- und Rohstoffmärkten handelt, muss sich zunächst selbstständig mit den Risiken vertraut machen. Der Kunde handelt immer auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. “Wir Lieben Aktien” und die für uns tätigen Autoren übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Es kann zu Interessenkonflikten kommen, durch Käufe und einen darauffolgenden Profit durch eine positive Kursentwicklung von in Artikeln erwähnten Aktien. 

Mehr Infos unter: https://wir-lieben-aktien.de/haftungsausschluss/

chartNeueste Depotkäufe 

Um die neuesten Depotkäufe zu sehen, musst du das entsprechende Paket gebucht haben und dich hier einloggen: 

lampNeueste Artikel 

Du möchtest weiterlesen?

Wir Lieben Aktien All-Inclusive

313€ pro Monat  71 % Rabatt

89€ pro Monat

Keine Kündigungsfrist – Jährliche Abrechnung

Du möchtest weiterlesen?

Wir Lieben Aktien All-Inclusive

313€ pro Monat  71 % Rabatt

89€ pro Monat

Keine Kündigungsfrist – Jährliche Abrechnung